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   FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98   

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FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98 (https://dejure.org/1999,9310)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.09.1999 - 2 K 364/98 (https://dejure.org/1999,9310)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. September 1999 - 2 K 364/98 (https://dejure.org/1999,9310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Doppelte Haushaltsführung bei Rückversetzung an frühere Baustelle (Einsatzwechseltätigkeit); Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neue doppelte Haushaltsführung bei einem im Rahmen der Einsatzwechseltätigkeit wieder an eine frühere Baustelle "zurückversetzten" Handwerker; kein Ermessen des FA bei Antrag auf schlichte Änderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Neue doppelte Haushaltsführung bei einem im Rahmen der Einsatzwechseltätigkeit wieder an eine frühere Baustelle "zurückversetzten" Handwerker; kein Ermessen des FA bei Antrag auf schlichte Änderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 545
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.07.1996 - VI R 38/93

    Eine vorübergehende Rückkehr in den Betrieb führt nicht zu einer Verlängerung der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98
    Der BFH stellt für die Frage, ob eine neue und nicht noch dieselbe Dienstreise vorliegt, darauf ab, ob der Arbeitnehmer nach einer Unterbrechung die Auswärtstätigkeit mit gleichem Inhalt, am gleichen Ort und in zeitlichem Zusammenhang mit der bisherigen Tätigkeit ausübt (BFH-Urteil vom 19. Juli 1996 VI R 38/93, BStBl. II 1997, 95/96).

    Mit Ablauf von drei Monaten erlangt die auswärtige Arbeitsstätte nach der Rechtsprechung des BFH eine derartige zeitliche Nachhaltigkeit, daß der auswärtige Einsatzort zur weiteren Arbeitsstätte erstarkt (BFH-Urteil vom 19. Juli 1996 VI R 38/93, a.a.O.).

  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98
    Aufgrund dieser Berufssituation hat er sich auf Fahrten zu immer wieder neuen Arbeitsstätten einzustellen, die er nicht durch eine entsprechende Wohnsitznahme vermeiden kann (BFH-Urteile vom 31. Oktober 1973 VI R 98/73, BStBl. II 1974, 258; vom 20. November 1987 VI R 6/86, BStBl. II 1988, 443/444).
  • BFH, 31.10.1973 - VI R 98/73

    Aufwendungen für Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und ständig

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98
    Aufgrund dieser Berufssituation hat er sich auf Fahrten zu immer wieder neuen Arbeitsstätten einzustellen, die er nicht durch eine entsprechende Wohnsitznahme vermeiden kann (BFH-Urteile vom 31. Oktober 1973 VI R 98/73, BStBl. II 1974, 258; vom 20. November 1987 VI R 6/86, BStBl. II 1988, 443/444).
  • BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89

    Zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung miteinander verheirateter und

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98
    Der Gesetzgeber hat den Abzug der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen im Hinblick auf die Ausführungen des BFH in dem Urteil vom 6. Oktober 1994 (VI R 136/89, BStBl. II 1995, 184/185) auf die ersten drei Monate der Aufnahme der Beschäftigung am neuen Beschäftigungsort beschränkt.
  • BFH, 09.10.1992 - VI S 14/92

    Unlautere Erwirkung eines Steuerbescheids bei Drittbeteiligung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98
    Zwar entnimmt die wohl h.M. der Formulierung "darf" in § 172 Abs. 1 Satz 1 AO , daß der Finanzbehörde ein Ermessen eingeräumt ist (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 22. März 1988 VII R 8/84, BStBl. II 1988, 517; Beschluß vom 9. Oktober 1992 VI S 14/92, BStBl. II 1993, 13; Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO , 16. Auflage, § 172 AO Tz. 39 m.w.N.).
  • BFH, 22.03.1988 - VII R 8/84

    Verbrauchsteuerbescheid - Günstige Einspruchsentscheidung - Nachteilige Änderung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98
    Zwar entnimmt die wohl h.M. der Formulierung "darf" in § 172 Abs. 1 Satz 1 AO , daß der Finanzbehörde ein Ermessen eingeräumt ist (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 22. März 1988 VII R 8/84, BStBl. II 1988, 517; Beschluß vom 9. Oktober 1992 VI S 14/92, BStBl. II 1993, 13; Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO , 16. Auflage, § 172 AO Tz. 39 m.w.N.).
  • BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85

    Ursprünglich privat begründete doppelte Haushaltsführung wird beruflich

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98
    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung voraus, daß mit dem beruflich bedingten Wechsel des Beschäftigungsortes dort auch ein neuer Zweithaushalt entsteht (BFH-Urteile vom 26. August 1988 VI R 111/85, BStBl. II 1989, 89/90; vom 9. März 1990 VI R 36/87, BFH/NV 1990, 700).
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 36/87

    Beendigung einer aus privatem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung und

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98
    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung voraus, daß mit dem beruflich bedingten Wechsel des Beschäftigungsortes dort auch ein neuer Zweithaushalt entsteht (BFH-Urteile vom 26. August 1988 VI R 111/85, BStBl. II 1989, 89/90; vom 9. März 1990 VI R 36/87, BFH/NV 1990, 700).
  • FG Köln, 09.02.1994 - 1 K 51/94
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 22.09.1999 - 2 K 364/98
    Da die Steuerpflichtigen durch die Wahlmöglichkeit zwischen dem innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gestellten Antrag auf "schlichte" Änderung einerseits und dem förmlichen Rechtsbehelfsverfahren andererseits bewogen werden sollten, auf letzteres im Interesse der Entlastung der Einspruchsinstanz zu verzichten (BT-Drucks. 10/4513 S. 16), ist nicht einzusehen, daß die Finanzbehörde bei ihrer Entscheidung über den "schlichten" Änderungsantrag rechtliche Hürden aufbauen darf (Finanzgericht -FG- Köln, Urteil vom 2. September 1994 1 K 51/94, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 238/239).
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2002 - 4 K 30010/99

    Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit;

    Die Orte der Zweitwohnung sind allein davon abhängig, zu welcher Bau- oder Montagestelle der Kläger ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers entsandt wird (vgl. Urteile des BFH vom 31. Oktober 1973 VI R 98/73, BStBl II 1974, 258 [259]; vom 20. November 1987 VI R 6/86, BStBl II 1988, 443 [444]; Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. September 1999 2 K 364/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 545).

    Die Verfügung befasst sich gerade nicht mit der Einsatzwechseltätigkeit, obwohl dies unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. September 1999 (a. a. O.) notwendig gewesen wäre, denn auch in dem entschiedenen Sachverhalt ging es um die Anerkennung von Fahrkosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit als Werbungskosten.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 28/01

    Doppelte Haushaltsführung; Seemann; Verpflegungsmehraufwendungen; Unterbrechung;

    Hierzu verweisen sie auf das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. September 1999 (Az.: 2 K 364/98, EFG 2000, 545).
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